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   VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99   

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VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 (https://dejure.org/1999,2645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 (https://dejure.org/1999,2645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 (https://dejure.org/1999,2645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 Nr 3 AuslG, § 44 Abs 3 AuslG
    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach Ausreise und Versäumung der Einreisefrist - keine nachträgliche Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 188
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Stuttgart, 10.10.1997 - 5 K 3707/97

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutz wenn noch keine förmliche

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht kann sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 1997 (- 5 K 3707/95 -, InfAuslR 1998, 30) berufen.

    Der vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Beschluss vom 10. Oktober 1997 (- 5 K 3707/97 -, a.a.O.) vertretenen Auffassung, eine längere Frist für die Dauer der Ausreise als sechs Monate könne gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 AuslG auch nachträglich bestimmt werden, um so das Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung rückgängig zu machen, sowie die vom Antragsteller offensichtlich vertretene weitergehende Ansicht, allein ein nachträglicher Antrag auf Fristverlängerung führe bei Bestehen eines entsprechenden Anspruchs bereits zu einer Wiederherstellung der (erloschenen) Aufenthaltsgenehmigung, vermag sich der beschließende Senat nicht anzuschließen.

    Die vielmehr im Stil einer Beschwerdebegründung gehaltene Antragsschrift vom 29. Januar 1999 beinhaltet im Wesentlichen nur eine kurze Wiedergabe der Begründung des angegriffenen erstinstanzlichen Beschlusses und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in dessen Beschluss vom 10. Oktober 1997 (- 5 K 3707/97 -, a.a.O.) sowie eine eigene Bewertung dieser beiden gegensätzlichen Ansichten durch den Antragsteller.

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ergibt sich jedoch nicht schon daraus, dass zu einer entscheidungserheblichen Frage eine obergerichtliche Rechtsprechung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs (noch) nicht vorliegt (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. z.B.: Beschluss vom 16.02.1999 - 10 TZ 3217/98 -, m.w.N.; ebenso für die gleichlautende Vorschrift des § 78 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 4 des Asylverfahrensgesetzes - AsylVfG -: BVerwG, 10.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, 16.02.1999 - 10 UZ 3464/98.A -, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Mit der Zulassung des Rechtsmittels soll nicht die Korrektur einer fehlerhaften Begründung, sondern die Änderung einer unzutreffenden Entscheidung ermöglicht werden (VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; Niedersächsisches OVG, 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; Thüringisches OVG, 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97 -, EZAR 632 Nr. 30; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, Rdnr. 16 zu § 124; Kopp/Schenke, 11. Aufl. 1998, Rdnr. 7 a zu § 124; Seibert, DVBl. 1997, 932; a.A.: VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -, NVwZ 1998, 196; Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, Rdnr. 20 zu § 124: auch bei gleichem Gewicht der für oder der gegen den Erfolg sprechenden Gründe; für Erfolgsprognose im Fall des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO: OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295/97 -, NVwZ 1998, 197).
  • BVerwG, 13.11.1973 - VIII C 35.73

    Anforderungen an die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Voraussetzung für eine solche sog. "Nachsichtgewährung" ist jedoch, dass die Fristüberschreitung geringfügig ist und unter Würdigung der Bedeutung der Frist höherwertige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt (BVerwG, 27.05.1966 - VIII C 139.64 -, BVerwGE 24, 154; 08.02.1974 - VIII C 35.73 -, DÖV 1975, 137, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Mit der Zulassung des Rechtsmittels soll nicht die Korrektur einer fehlerhaften Begründung, sondern die Änderung einer unzutreffenden Entscheidung ermöglicht werden (VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; Niedersächsisches OVG, 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; Thüringisches OVG, 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97 -, EZAR 632 Nr. 30; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, Rdnr. 16 zu § 124; Kopp/Schenke, 11. Aufl. 1998, Rdnr. 7 a zu § 124; Seibert, DVBl. 1997, 932; a.A.: VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -, NVwZ 1998, 196; Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, Rdnr. 20 zu § 124: auch bei gleichem Gewicht der für oder der gegen den Erfolg sprechenden Gründe; für Erfolgsprognose im Fall des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO: OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295/97 -, NVwZ 1998, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Im Zulassungsverfahren ist vielmehr unter Einbeziehung aller rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte zu prüfen, ob sich die angegriffene Entscheidung im Ergebnis als richtig erweist (VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 8 S 667/97 -) Dabei verhält es sich ähnlich wie im Fall des § 144 Abs. 4 VwGO, wonach die Revision trotz einer Verletzung des geltenden Rechts durch die Entscheidungsgründe zurückzuweisen ist, wenn sich die Entscheidung aus anderen Gründen als richtig erweist (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH, vgl. z.B.: Beschluss vom 17.09.1998 - 10 TZ 783/98 -, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Lit. in Fußn. 729, 730; zu Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG und § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG vgl. BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 = EZAR 632 Nr. 25), die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. dazu Sendler, a.a.O.) und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren (vgl. dazu BT-Drs. 13/3993 S. 13).
  • OVG Berlin, 18.04.1975 - II B 19.75

    Befugnis des Erben zur vorläufigen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Auf derartige sog. uneigentliche Fristen finden die Vorschriften über die Wiedereinsetzung jedoch keine Anwendung; dies gilt für § 32 HVwVfG sowie für § 60 VwGO gleichermaßen (BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63 -, BVerwGE 21, 258; OVG Berlin, 18.04.1975 - II B 19/75 -, NJW 1975, 1530; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 6. Aufl. 1996, Rdnr. 6 zu § 32; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 11. Aufl. 1998, Rdnr. 4 zu § 60).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Voraussetzung für eine solche sog. "Nachsichtgewährung" ist jedoch, dass die Fristüberschreitung geringfügig ist und unter Würdigung der Bedeutung der Frist höherwertige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt (BVerwG, 27.05.1966 - VIII C 139.64 -, BVerwGE 24, 154; 08.02.1974 - VIII C 35.73 -, DÖV 1975, 137, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 634 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

  • OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295.97
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur kann ein solcher Antrag nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Ausreise gestellt werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss v. 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v. 27.04.2004 - 3 Bs 71/04 -, juris; GK-AuslR § 44 AuslG Rdnr. 47 - jeweils m.w.N.).

    Nach alledem gebieten es diese Grundsätze, im Wege der Nachsichtgewährung und weil die nachträgliche rückwirkende Beantragung einer verlängerten Wiedereinreisefrist aus gesetzessystematischen Gründen nicht möglich sein wird (dazu: VGH Kassel, Beschluss v. 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454), die Regelung des § 44 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 51 Abs. 7 AufenthG) entsprechend auf den Kläger anzuwenden, mit der Folge, dass die Aufenthaltserlaubnis des Klägers solange als nicht erloschen anzusehen ist, wie der Kläger nicht binnen drei Monaten nach seiner Entlassung aus dem derzeitigen US-Gewahrsam nach Deutschland zurückgekehrt ist.

  • VG München, 21.04.2015 - M 4 K 14.3312

    Abgewiesene Klage eines iranischen Staatsangehörigen

    Das Erlöschen des Aufenthaltstitels nach dieser Norm wird demnach nur verhindert, wenn die Behörde vor dem Zeitpunkt des Erlöschens tatsächlich eine längere Frist bestimmt hat (vgl. zur Vorgängernorm § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG: HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 7, 10; VG Regensburg, G. v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 16 a. E.).

    Ein nachträglich gestellter Antrag auf Fristverlängerung führt auch bei Bestehen eines entsprechenden Anspruchs auf Fristverlängerung nicht zur Wiederherstellung der (erloschenen) Aufenthaltserlaubnis (vgl. HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 9, 13).

    Da es sich bei § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG um eine uneigentliche (materielle) Ausschlussfrist handelt (zur Vorgängernorm: HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17; VG Regensburg, G.v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 17), kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht.

    Bei diesen Fristen ist alleine denkbar, dass die von der Rechtsprechung entwickelte Unschädlichkeit einer (kurzen) Fristüberschreitung nach Treu und Glauben greift (HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 18 m. w. N.; VG Regensburg, G. v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 17; Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 32 Rn. 6: "Nachsichtgewährung").

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Ein Hinausschieben ist aber nur möglich, wenn die Aufenthaltsgenehmigung noch nicht erloschen ist (BayVGH vom 25.2.2004 Az. 10 ZB 03.187; HessVGH v. 16.3.1999 InfAuslR 1999, 454).
  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 565/08

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen einer Ausreise nicht aus einem seiner

    Er verweist insoweit auf einen Beschluss des HessVGH vom 16.03.1999 (10 TZ 325/99).

    Der Kläger kann die Verlängerung der Erlöschensfrist nicht mehr verlangen, weil die Niederlassungserlaubnis bereits erloschen ist und durch eine nachträgliche Verlängerung der Erlöschensfrist nicht wieder zum Leben erweckt werden kann (HessVGH B. v. 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 18 B 2264/03

    D (A), Libanesen, Aufenthaltsbefugnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt,

    So auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454 (456).
  • OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21

    Abschiebungsandrohung bei gesetzlich vollziehbarer Ausreisepflicht nach Erlöschen

    Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 18 A 2542/06

    Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Sechsmonatsfrist

    Soweit der Kläger geltend macht, er habe einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreise nach Entlassung aus der französischen Haft, so ist ihm bereits entgegenzuhalten, dass nach allgemeiner Meinung vgl. Hess VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454 (455) m.w.N.; Bay VGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 10 ZB 03.187 -, Juris, Rdn. 8, und vom 24. Juli 2007 - 19 CS 07.1003 -, Juris, Rdn. 26; Kloesel- Christ, Kommentar zum Ausländerrecht, § 44 AuslG Rdn. 8; Gemeinschaftskommentar, § 44 AuslG Rdn. 47, eine Verlängerung eines aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erloschenen Aufenthaltstitels nicht in Betracht kommt, sondern ein solcher nur neu beantragt werden kann.
  • OVG Hamburg, 27.04.2004 - 3 Bs 71/04

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach § 44 Abs 1 Nr 3 AuslG 1990 -

    Eine solche Entscheidung hätte vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ausreise der Antragsteller getroffen sein müssen, um den Eintritt der gesetzlichen Erlöschensfolge nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG verhindern zu können (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 16.3.1999, InfAuslR 1999 S. 454, m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2002, EZAR 019 Nr. 14, zu den Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 a AuslG).
  • VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08

    Feststellungsklage als statthafte Klageart bei Unterlassen der Erteilung eines

    Denn eine solche längere Frist kann von der Behörde nicht nachträglich bestimmt werden, um das bereits eingetretene Erlöschen des Aufenthaltstitels wieder rückgängig zu machen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454; VG Augsburg, Urteil vom 15. April 2009 - AU 6 K 08.1772 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - 11 S 33.07

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Aufnahme einer Tätigkeit als Prediger

    Bei der Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG handelt es sich allerdings um eine gesetzliche Ausschlussfrist (vgl. zur mit § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG übereinstimmenden Regelung von § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG: VGH BW, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 -, InfAuslR 1997, 305; HessVGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454, 456; OVG NRW, Beschluss vom 4. August 2004 - 18 B 2264/03 -, InfAuslR 2004, 439; BayVGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 -, in Juris).
  • VG Kassel, 23.12.2020 - 4 L 2225/20

    Das reine Ausreiseverbot vor einer Einziehung zum Wehrdienst wirkt sich nicht auf

  • VG Oldenburg, 19.11.2010 - 11 B 2917/10

    Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Treu und Glauben; Wiedereinreisefrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 18 B 397/07

    Aufenthaltstitel Ausreise Wiedereinreise Ausreisegrund Sechsmonatsfrist Erlöschen

  • VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09

    "Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51

  • VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 L 903/06

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen einer mehr als sechsmonatigen

  • VG Regensburg, 29.06.2012 - RO 9 K 12.427

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels durch Verbüßen einer mehr als sechsmonatigen

  • VG Düsseldorf, 26.09.2006 - 22 L 1296/06

    Fortbestand einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw.

  • VG Düsseldorf, 10.05.2001 - 24 L 811/01

    Ausreisepflicht wegen Erlöschens einer Aufenthaltsgenehmigung

  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine

  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3258/04

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis trotz geringfügiger Überschreitung der

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.2003 - 1 E 3982/01

    Fortgeltung von Aufenthaltsrechten bei Beendigung des Aufenthaltes

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